Keine Rücksichtnahme auf Öffnungszeiten von Kartenausgabestellen, keine umständlichen Geld-gegen-Tageskarten-Hinterlegungen, ideal für kurzentschlossene Petrijünger.
Unsere Angelkarten für die Gewässerbereiche I & II sind auch ONLINE erhältlich!
Einfach auf das Logo klicken. Registrieren. Bezahlen. Email erhalten. Ausdrucken. Fischen.
NEU: Fischereiabgabemarke Online kaufen!
Unter folgendem Link können Sie ihre Fischereiabgabemarke für das Land Brandenburg Online erwerben.
Boat 4 All
| Wernsdorfer Str. 38 | 12527 Berlin | Tel.: 030 54785812
Preisliste Angelkarten 2022/2023
I.
Gewässerbereiche bzw. Gewässerteile im Land Brandenburg: Stolpkanal Rüdersdorf, Kalksee, Flakensee, Flakenfließ, Wupatzsee, Löcknitz von Erkner bis zur Straßenbrücke Gottesbrück in Fangschleuse, Werlsee, Peetzsee, Möllensee, Ost- und Südseite des Dämeritzsees im Land Brandenburg, Westseite des Zeuthener Sees im Land Brandenburg, Großer Zug, Möllenzugsee, Krossinsee und Sellenzugsee
III.
Land Berlin (nur mit Fischereischein) inklusive Nachtangelerlaubnis: Großer und Kleiner Müggelsee, Dämeritzsee, Spree zwischen Müggel- und Dämeritzsee, Großer Zug, Seddinsee, Große Krampe, Zeuthener See
Jahreskarte:
Raubfisch 70,00 EUR ermäßigt1: 60,00 EUR (Bitte bis 31.1.23 die Fagstatistik für 2022 abgeben!)
Tageskarte:
Friedfisch 8,00 EUR Raubfisch 9,00 EUR
Zum Friedfischangeln im Land Brandenburg wird kein Fischereischein mehr benötigt. Es ist lediglich die Fischereiabgabe (Erwachsene 12,-€, Kinder und Jugendliche von 8 bis 18 Jahren 2,50€ pro Jahr) zu leisten und die Angelkarte für das Gewässer zu erwerben.
1 Ermäßigungen für Jahresangelkarten: Kinder und Jugendliche vom 8. bis zum nicht vollendeten 18. Lebensjahr sowie Rentner mit entsprechendem Ausweis - Raubfischangeln nur mit Fischereischein! ² Berechtigt zum Friedfischangeln und bei Besitz eines gültigen Fischereischeins auch zum Raubfischangeln! Die Jahresangelkarten II. (Spree u. a.) können bei Vorlage einer gekauften Jahreskarte I. (Grünheider Seenkette…) im Büro der Fischerei sogar für nur 20,-€ auf gleichen Namen käuflich erworben werden. Angelkarten nur erhältlich bei Vorlage eines gültigen Fischereischeins(sofern erforderlich) sowie dem Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe! Die Raubfischangelkarte enthält automatisch die Friedfischangelkarte!